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Steuerbonus 2009

Sie können als privater Auftraggeber bis zu 1.200 € Steuern im Jahr sparen bei
Renovierungen und Modernisierungen

 

Voraussetzungen für den Steuerbonus

-Handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

 (z. B. Arbeiten an Dach, Fassade, Garage oder Reparatur/Austausch von Fenstern, Türen, Rollläden)

-Die Arbeiten erfolgen im Haushalt des Auftraggebers, egal ob Eigentümer oder Mieter

-Keine Neubaumaßnahmen

 

Nachweise für den Steuerbonus

-Handwerkerrechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten

-Materialkosten sind nicht begünstigt

-Unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers nachweisbar

 (z. B. Kontoauszug, Verrechnungsscheck)

 

Höhe des Steuerbonus

Der Steuerbonus beträgt maximal 20 Prozent von 6000 € an Arbeitskosten, d. h. es können pro Jahr und Haushalt bis zu 1200 € von der Steuerschuld abgezogen werden.

 

Beispiel

 

 

Arbeitskosten Renovierung

4.700,00 €

 

19 % MwSt.

893,00 €

 

Abzugsfähige Kosten

5.593,00 €

 

20 % Steuerermäßigung

1.118,60€

 

Es sind 1.118,60 € von der Steuerschuld abziehbar.

 

Der Steuerbonus wird nicht gewährt, wenn die Handwerkerleistungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.

 

 


 

 

 

 

Wir gratulieren Familie Stemberg zum 1. Preis von E.ON Westfalen Weser  im Wettbewerb "Energiebewusste Gebäudemodernisierung 2005/2006" , für "Ein- und Zweifamilienhäuser nach 1918"

 

 

Wir lieferten und montierten:

  • Fenster, Dreifachverglasung (U-Wert = 0,7 W/m²K) in 5-fach Kammerprofilrahmen

  • Wintergarten mit Wärmeschutzverglasung

 www.stemberg-solar.de