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Steuerbonus 2009
Sie können als
privater Auftraggeber bis zu 1.200 € Steuern im Jahr sparen bei
Renovierungen und Modernisierungen
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Voraussetzungen
für den Steuerbonus
-Handwerkliche
Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
(z.
B. Arbeiten an Dach, Fassade, Garage oder Reparatur/Austausch von
Fenstern, Türen, Rollläden)
-Die Arbeiten
erfolgen im Haushalt des Auftraggebers, egal ob Eigentümer oder Mieter
-Keine Neubaumaßnahmen
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Nachweise für
den Steuerbonus
-Handwerkerrechnung mit separat ausgewiesenen Arbeitskosten
-Materialkosten sind nicht begünstigt
-Unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers nachweisbar
(z. B. Kontoauszug, Verrechnungsscheck)
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Höhe des
Steuerbonus
Der Steuerbonus
beträgt maximal 20 Prozent von 6000 € an Arbeitskosten, d. h. es können pro
Jahr und Haushalt bis zu 1200 € von der Steuerschuld abgezogen werden.
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Beispiel |
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Arbeitskosten Renovierung |
4.700,00 € |
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19 % MwSt. |
893,00 € |
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Abzugsfähige
Kosten |
5.593,00 € |
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20 %
Steuerermäßigung |
1.118,60€ |
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Es sind 1.118,60 € von der Steuerschuld abziehbar. |
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Der Steuerbonus
wird nicht gewährt, wenn die Handwerkerleistungen bereits als
Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche
Belastungen oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses
geltend gemacht werden.
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Wir gratulieren
Familie Stemberg zum 1. Preis von E.ON Westfalen Weser im
Wettbewerb "Energiebewusste Gebäudemodernisierung 2005/2006" , für
"Ein- und Zweifamilienhäuser nach 1918"
Wir lieferten und montierten:
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Fenster,
Dreifachverglasung (U-Wert = 0,7 W/m²K) in 5-fach Kammerprofilrahmen
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Wintergarten
mit Wärmeschutzverglasung
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www.stemberg-solar.de |
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