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Steuerbonus ab 2009
Sie können als privater Auftraggeber bis zu 1.200 EUR im Jahr sparen bei Renovierungen und Modernisierungen.
Voraussetzung für den Steuerbonus
-Handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen
(z. B. Arbeiten an Dach, Fassade, Garage oder Reparatur/Austausch von Fenstern, Türen, Rollläden)
-Die Arbeiten erfolgen im Haushalt des Auftraggebers, egal ob Eigentümer oder Mieter
-Keine Neubaumaßnahmen
Nachweis für den Steuerbonus
Handwerkerrechnung mit separat ausgewiesenden Arbeitskosten
Materialkosten sind nicht begünstigt
Unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers nachweisbar
z. B. Kontoauszug, Verrechnungsscheck
Höhe des Steuerbonus
Der Steuerbonus beträgt maximal 20 Prozent von 6000 € an Arbeitskosten, d. h. es können pro Jahr und Haushalt bis zu 1.200 € von der Steuerschuld abgezogen werden.
Beispiel| Arbeitskosten der Renovierung | 4.700,00 € |
| 19 % MwSt. | 893,00 € |
| Abzugsfähige Kosten | 5.593,00 € |
| 20% Steuerermäßigung | 1.118,60 € |
Es sind 1.118,60 € von der Steuerschuld abziehbar.
Der Steuerbonus wird nicht gewährt, wenn die Handwerkerleistungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.
