Logo Plass Metallbau

Nachrichten

Steuerbonus ab 2009

Sie können als privater Auftraggeber bis zu 1.200 EUR im Jahr sparen bei Renovierungen und Modernisierungen.

Voraussetzung für den Steuerbonus

-Handwerkliche Tätigkeiten für Renovierungs-, Erhaltungs- oder Modernisierungsmaßnahmen

(z. B. Arbeiten an Dach, Fassade, Garage oder Reparatur/Austausch von Fenstern, Türen, Rollläden)

-Die Arbeiten erfolgen im Haushalt des Auftraggebers, egal ob Eigentümer oder Mieter

-Keine Neubaumaßnahmen

 

Nachweis für den Steuerbonus

Handwerkerrechnung mit separat ausgewiesenden Arbeitskosten

Materialkosten sind nicht begünstigt

Unbare Zahlung auf das Konto des Handwerkers nachweisbar

z. B. Kontoauszug, Verrechnungsscheck

Höhe des Steuerbonus

Der Steuerbonus beträgt maximal 20 Prozent von 6000 € an Arbeitskosten, d. h. es können pro Jahr und Haushalt bis zu 1.200 € von der Steuerschuld abgezogen werden.

Beispiel
Arbeitskosten der Renovierung 4.700,00 €
19 % MwSt.     893,00 €
Abzugsfähige Kosten 5.593,00 €
20% Steuerermäßigung 1.118,60 €
   

Es sind 1.118,60 € von der Steuerschuld abziehbar.

Der Steuerbonus wird nicht gewährt, wenn die Handwerkerleistungen bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen oder im Rahmen eines geringfügigen Beschäftigungsverhältnisses geltend gemacht werden.